Broschüre des Berliner Senats – “Mit Kopftuch außen vor?”

Broschüre der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung | Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Broschüre der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung | Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Ich habe vor ein paar Wochen von einer Neuerscheinung des Berliner Senats (Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung) erfahren und direkt bestellt. Es handelt sich dabei um eine kleine Broschüre mit dem Namen “Mit Kopftuch außen vor?“. Mit der Broschüre will die Landesstelle einerseits Erfahrungen muslimischer Frauen dokumentieren, mit denen sie aufgrund Kopftuch bedingter Diskriminierung in Kontakt getreten ist. Dabei stützt sich die Broschüre auf Einzelgespräche die in den Jahren zwischen 2005 bis 2007 in der Beratungsarbeit der Landesstelle geführt wurden und auf einzelne Befragungen und Studien zum Thema. Eine davon ist die Magisterarbeit von Canan Korucu – eine qualitative Studie anhand von Leitfadeninterview mit jungen Kopftuch tragenden Musliminnen. Andererseits werden am Schluss der Broschüre äußerst interessante Handlungsvorschläge formuliert, von denen man nur hoffen kann, dass sie auch in die Tat umgesetzt werden:

1. Breite, sich an alle gesellschaftliche Akteure richtende, Aufklärung zum AGG und zum Neutralitätsgesetz (d.h. auch zu dessen begrenztem Regelungsbereich), Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstmachen von Ungleichbehandlungen.

2. Herausgabe eines Faltblatts zum Neutralitätsgesetz, das insbesondere die Wirtschaft über den Ausdehnungsbereich und die Grenzen des Gesetzes informiert. Erläuterung auch aktueller antidiskriminierungsrechtlicher Vorgaben (AGG).

3. Überprüfung des Neutralitätsgesetzes vor dem Hintergrund des AGG.

4. Rundschreiben an alle Schulen und Kitas zum Neutralitätsgesetz unter Berücksichtigung des AGG.

5. Spezifische Fortbildungsangebote für Pädagogen und Pädagoginnen, um sie in der Führung situationsangemessener Gespräche mit Schüler/innen und ggf. deren Eltern zu unterstützen.

6. In Kooperation mit den Moscheevereinen sollen Ansprechpersonen in Fällen von Diskriminierung benannt und zum AGG geschult werden.

7. Einbeziehung der für das Themenfeld relevanten Nicht-Regierungsorganisationen als Multiplikatoren und Experten in den Gesamtprozess

8. Hervorhebung positiver Vorbilder: Stimmen von Musliminnen in der öffentlichen Debatte mehr Gehör verschaffen.

8. Empowerment muslimischer Frauen, damit sie sich besser gegen Diskriminierungen zur Wehr setzen und ihre Rechte einfordern können und zur Verbesserung ihrer gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Partizipation. Meldung von Diskriminierungsfällen bei den Beratungsstellen zur Unterstützung und Bekanntmachung.

10. Gespräche mit Wirtschaftsvertretern und Wirtschaftsvertreterinnen zur Erhöhung von deren Akzeptanz gegenüber muslimischen Frauen im Arbeitsleben. Im Sinne des Diversity-Ansatzes ist dabei stärker auf das Qualifikationspotential hinzuweisen, das eine große Anzahl muslimischer Frauen mitbringt und das bei Ausgrenzung brach liegt.1

Die Broschüre kann man entweder hier herunterladen oder als Drucksache bestellen:

Die Broschüre “Mit Kopftuch außen vor?” kann über die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales per E-Mail broschuerenstelle@senias.berlin.de und telefonisch unter 030 9028 2848 bestellt werden.

Fußnoten
  1. Hervorhebungen von mir []

Scharia in westlichen Gesellschaften

Die Debatte um eine Anwendung der Scharia auch im Westen erhitzt die Gemüter immer wieder. Sei es aufgrund der verzerrten Wahrnehmung eines Vorschlags des Bischofs von Canterbury, oder weil der bosnische Mufti wagte, das Unwort in einem Artikel zu benutzen. Auf eine interessante Studie, die sich mit der Praxis in westlichen Gesellschaften (hier Kanada und die USA) beschäftigt, bin ich heute gestoßen. Ganz unhysterisch und aus einer rechtswissenschaftlichen Perspektive untersucht nun eine Forscherin in Nordamerika – gefördert vom Social Science and Humanities Council of Canada – das Phänomen “islamische Scheidung”. Das laufende Projekt geht also den Fragen nach, warum manche Muslime zusätzlich zum zivilrechtlichen Weg in Eheangelegenheiten religiöse Beratschlagung und Regelung in Anspruch nehmen, warum dies eine Bedeutung für sie hat, welche Rolle Imame in diesem Prozess spielen, inwieweit islam-rechtliche Prinzipien in diesem Prozess zur Anwendung kommen und inwieweit Moscheen eine Rolle spielen im Bereich der Konfliktlösung zwischen Ehepartnern. Das Projekt hat eine Internetseite, die man unter www.islamicdivorce.org erreichen kann.

Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung

Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat eine Studie mit dem Titel “Das Kopftuch – Entschleierung eines Symbols?” veröffentlicht. Auf der Seite der Konrad-Adenauer-Stiftung kann man die komplette Studie als PDF-Dokument herunterladen. Sehr empfehlenswert!