Der Terrorist als Gesetzgeber – Heribert Prantl

In der neuen Ausgabe der Islamischen Zeitung gibt es eine Buchbesprechung von mir zum neuen Buch von Heribert Prantl:

„Das Bundesverfassungsgericht steht wie eine eins!”. Dieses Zitat stammt von Heribert Prantl, dem derzeitigen Leiter des Ressorts Innenpolitik der „Süddeutschen Zeitung“. Für Prantl ist dieses Bundesverfassungsgericht wie ein Fels in der Brandung und der Grund, noch nicht den Untergang des Rechtstaates auszurufen. Dennoch bröckelt sein Fundament. Aus diesem Grund hat Prantl nun ein aufrüttelndes und zugleich beängstigendes Buch über den Zustand des deutschen Rechtstaates geschrieben. In „Der Terrorist als Gesetzgeber – Wie man mit Angst Politik macht“ beschreibt der Publizist anhand aktueller Debatten eine Entwicklung des Rechtsstaates, wie wir ihn kennen, zu einem so genannten Präventionsstaat.
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In sechs Kapiteln dekliniert Prantl Forderungen von Politikern und Rechtstaatlern vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage bis in die letzte Konsequenz durch. Die Fragen, die gestellt werden, sind uns allen bekannt, geistern sie nun doch seit einigen Jahren durch die Presse.

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taz-Artikel zu unserem Flitterwochenerlebnis

Astrid Geisler von der Taz ist vor ein paar Wochen auf unseren Fall aufmerksam geworden und hat sich an die Recherche gemacht. Dabei ist eine recht gelungene Reportage herausgekommen, die auch einiges an neuen Erkenntnissen bringt. Am wichtigsten ist für mich, dass Frau Geisler versucht hat einigen Ungereimtheiten nachzugehen, die sich aus der Darstellung der Ereignisse durch die Polizei ergeben haben. Allerdings scheint man sich bei der zuständigen Polizei, um Genauigkeit bei der Darstellung nicht allzu sehr Gedanken zu machen:

Mit solchen Feinheiten hat man sich bei der Soltauer Polizei bisher nicht herumgeplagt. Immer wieder kramt der Pressesprecher schweigend in seiner Akte. Wann wurde die Ferienwohnung bezahlt? “Das spielt im Endeffekt ja keine große Rolle.” Hat die Polizei geklingelt oder geklopft? “Sie hat sich auf jeden Fall irgendwie an der Tür bemerkbar gemacht.” Lief drinnen wirklich jemand die Treppe hinauf? “Da glaube ich meinen Kollegen”, sagt Peter Hoppe. “Die schreiben so was ja nicht just for fun.”

Das bedeutet für den Verlauf des Beschwerdeverfahrens natürlich, dass erst einmal geklärt werden muss, was an diesem Abend wirklich passiert ist. Die Version der Polizei lässt sich zwar relativ einfach widerlegen, aber auch dem müsste man erstmal nachgehen. Wir hoffen, dass das zuständige Gericht dies tun wird, um dann endlich auch erst entscheiden zu können ob die Durchsuchung rechtmäßig war.

Omar hatte ja auch schon auf die Erklärung des Pressesprechers hingewiesen, warum wir denn überhaupt gegen diese Aktion vorgehen würden.

Der Polizeisprecher scheint den Fall anders zu deuten. “Wissen Sie”, sagt er schließlich, “ich kenn mich mit diesem Glauben ja nicht so aus.” Aber für dieses Paar sei der Knackpunkt bei der Sache wohl, dass seine Kollegen die Urlauberin im “islamistischen Sinn unvermummt” gesehen haben. Er ringt einen Moment nach der richtigen Formulierung. “Ich denk mal”, sagt er dann in verständnisvollem Ton, “das muss so eine Art religiöser Gesichtsverlust gewesen sein.”

Das sagt für mich soviel aus. Die Sichtweise dieser für den Fall zuständigen Inspektion ist so dermaßen eingechsränkt, dass sie tatsächlich glauben alles was Muslime tun (Flitterwochen, Fahrradfahren, Beschwerdeverfahren einleiten usw.) hätte mit ihrer Religion (sprich Islamismus oder gleich Terror) zu tun.((Auch übrigens ein Indiz dafür, wie uninformiert der Pressesprecher über die tatsächlichen Vorgänge zu sein scheint. Ich war zwar nicht vermummt, aber im islamischen Sinne vollständig bekleidet, als ich die Polizisten an mir ins obere Stockwerk vorbeistürmen sah.)) Dass unser jetziges Handeln vielleicht mit unserem Verständnis von Rechtstaat und uns als Bürgern zu tun hat und kein Quentchen religiös motiviert ist, darauf scheint da keiner zu kommen… Au weia

Das wachende Auge

Diese Zeichnung wurde mir von einer Freundin zugesandt, die lieber anonym bleiben möchte :) . Ich hab ihr gesagt, sie soll doch selber anfangen zu bloggen. Aber nein, da ist kein Durchkommen… Deswegen stell ich das Bild hier ein:Das wachende Auge

Update: Hamwieder Einsatz – Erklärung des Innenministeriums

Das Innenministerium Niedersachsen hat nun auf die kleine Anfrage geantwortet. Omar hat bereits etwas dazu geschrieben. Die Fragen zur Antwort findet man auch auf seiner Seite, ich stelle hier nur noch einmal die vollständige Antwort des Innenministeriums ein. Die diesem Text zugrunde liegende Ereignisbeschreibung der Polizei enthält einige Unwahrheiten und Ungereimtheiten, die teilweise recht leicht nachzuweisen sind. Dazu aber zu einen späteren Zeitpunkt mehr.

Antwort des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport auf die Mündliche Anfrage Nr. 8 des Abgeordneten Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)“Terrorverdacht während der Flitterwochen”Nach Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden ist Bundesrepublik Teil eines weltweiten Gefahrenraumes. Die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus hat Deutschland spätestens mit den versuchten Kofferbombenattentaten auf die Regionalzüge im Jahr 2006 unmittelbar erreicht.Aktuelle Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden, die Anfang September d.J. zur Festnahme von drei offensichtlich der “Islamischen Jihad Untion (IJU)” zuzurechnenden Terrorverdächtigen geführt haben, belegen, dass mehrere, vermutlich simultane Anschläge auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verübt werden sollten. Das täterseitige Handeln war dabei darauf angelegt, durch das geplante Anschlagsgeschehen ein Höchstmaß an Personen- und Sachschäden zu bewirken.Teilsubstanzen, die dabei zur Durchführung der geplanten Anschläge verwendet werden sollten, wurden im Bereich Walsrode, Landkreis Soltau-Fallingbostel, käuflich erworben. Die Vorbereitungen zu dieser geplanten Straftat fanden in einem abgelegenen Ferienhaus im Sauerland, Nordrhein-Westfalen, statt. Bei den mutmaßlichen Straftätern handelt es sich überwiegend um deutsche Staatsbürger, die zur Religion des Islam übergetreten sind.Am 25. Oktober 2007 erhielt die Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel vom Landeskriminalamt Niedersachsen Kenntnis über einen dort eingegangenen Hinweis aus der Bevölkerung hinsichtlich des Aufenthaltes von zwei verdächtigen Personen mit möglicherweise islamistischem Hintergrund in einem abgelegenen Ferienhaus in Walsrode-Hamwiede, Landkreis Soltau-Fallingbostel.Aus dem Hinweis an das Landeskriminalamt Niedersachsen sowie der anschließenden weitergehenden Befragung der Hinweisgeberinnen ergab sich folgendes:* Die beiden im betroffenen Ferienhaus aufhältigen Personen reisten am Sonnabend, dem 20. Oktober 2007, gegen 22.00 Uhr, mit einem Taxi an.* Bei den Personen handelte es sich dem äußeren Anschein nach um einen etwa 30-jährigen Mann südländisch-orientalischer Herkunft und eine etwa 25-30-jährige, sehr gut deutsch sprechende Frau.* Beide Personen sollten erst vor kurzem geheiratet haben. Ihr Verhalten wurde allerdings als distanziert zueinander beschrieben.* Das Ferienhaus liegt abgelegen am Ortsrand in einem Wald der kleinen Ortschaft Hamwiede, etwa 20 Kilometer von der Stadt Walsrode entfernt.* Über das Grundstück des Ferienhauses ist direkt ein an der A 27 befindlicher Rastplatz der Bundesautobahn A 27 Walsrode – Bremen zu erreichen.* Das über das Internet unter einem deutschen Frauennamen gebuchte Ferienhaus ist bereits unmittelbar nach der Anreise bei der Vermieterin bar bezahlt worden.* Die Fenster des Ferienhauses waren ständig, auch tagsüber, zugezogen.Diese bis dahin bekannten Umstände waren auch im Lichte der vorliegenden Erkenntnisse zum Erscheinungsbild und zur Vorgehensweise islamistischer terroristischer Gewalttäter zu bewerten.Da weder die polizeiliche Recherche noch die persönliche Kontaktaufnahme mit den Hinweisgeberinnen eine abschließende Bewertung des Sachverhaltes zuließen, entschloss sich die Polizei, eine Überprüfung des Paares vorzunehmen.Aus diesem Grund suchten Polizeikräfte das in Rede stehende Ferienhaus auf und betätigten die Hausklingel. Nach Öffnen der Tür durch einen der Betroffenen wurde ihm der Grund des polizeilichen Erscheinens erläutert. Dabei waren die Beamten durch das Tragen der Polizeiuniform bzw. der Überwurfwesten eindeutig als Polizei erkennbar. Der Betroffene erklärte, dass die Polizeibeamten in das Haus kommen könnten, sobald sich seine Frau ‘im islamischen Sinne’ vollständig angekleidet habe. Die einschreitenden Beamten sahen im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang hierzu eine Person im Hause die Treppe in das Obergeschoss hinauflaufen. In der Bewertung der Polizeibeamten stellte sich dies als eine mögliche Gefahrenerhöhung dar, so dass sie zur Eigensicherung das Haus betraten und im Obergeschoss eine weibliche Person antrafen. Eine Durchsuchung des Hauses oder der Personen hat nicht stattgefunden.Anschließend wurden die Personalien der beiden angetroffenen Personen festgestellt, ein Datenabgleich durchgeführt und die Personen zum Sachverhalt befragt.Den beiden Betroffenen wurde der Hintergrund der durchgeführten Maßnahmen ausführlich erläutert. Die Verdachtslage konnte mit dem Ergebnis, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr von den beiden Personen ausging geklärt werden.Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:Frage 1:Der Entschluss, bei der in der Vorbemerkung dargestellten Sachlage eine Überprüfung der Bewohner des Ferienhauses durchzuführen und die von den Polizeibeamten zunächst beabsichtigte Sachverhaltserforschung durch Befragung der Ferienhausbewohner war der ungeklärten Situation angemessen. Soweit es das Betreten der Wohnung betrifft, beruhte die Entscheidung zu Maßnahmendurchführung auf die von ihnen festgestellte unerwartete Bewegung einer Person im Hausinnern und eine dadurch angenommene Gefahrenerhöhung. Erst nach Betreten des Hauses konnte festgestellt werden, dass von den beiden angetroffenen Personen keine Gefahr ausging.Frage 2:Polizeiliche Maßnahmen, die im angesprochenen Fall durchgeführt wurden, waren die Befragung gem. § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG), die Identitätsfeststellung gem. § 13 Abs. 1 Nds. SOG sowie das Betreten der Wohnungen ohne Einwilligung des Inhabers gem. § 24 Abs. 2 Nds. SOG. Für die Zulässigkeit dieser Maßnahmen gelten unterschiedliche Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Vorliegens einer Gefahr.Eine Befragung gem. § 12 Abs. 1 Nds. SOG ist bereits zulässig, wenn von der befragten Person Angaben erwartet werden können, die für die Erfüllung der nach § 1 Nds. SOG zugewiesenen Aufgaben (Gefahrenabwehr) erforderlich sind. Eine Befragung wird anlassbezogen und mit der Absicht der Informationsgewinnung durchgeführt. Eine konkrete Gefahr oder auch nur ein Gefahrenverdacht müssen nicht vorliegen.Eine Identitätsfeststellung kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Nds. SOG insbesondere vorgenommen werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist. Unter Gefahr ist gem. § 2 Nr. 1 a) Nds. SOG eine Sachlage zu verstehen, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eintreten wird.Das Betreten einer Wohnung ohne Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers gem. § 24 Abs. 2 Nr. 3 Nds. SOG kann erfolgen, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist. Eine gegenwärtige Gefahr liegt gem. $ 2 Nr. 1 b) Nds. SOG vor, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat und wenn diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht.Von den beschriebenen Gefahrenbegriffen zu unterscheiden ist der in der Fragestellung genannte Begriff “Gefahr im Verzug”: Eine solche liegt gem. § 2 Nr. 4 Nds. SOG bei einer Sachlage vor, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird.Frage 3:Nein. Dies war vorliegend, wie in der Vorbemerkung ausgeführt, allerdings auch nicht der Fall.

Kommentare

Da die Diskussionen im Kommentarbereich zur Hausdurchsuchung in unserem Urlaub ja nun ausgeufert ist, nutze ich einen eigenen Beitrag, um auf einige Fragen und Argumente gebündelt einzugehen. Eines vorweg: Ich habe ein paar Kommentare nicht freigeschaltet bzw. editiert, da ihr Inhalt zu tief unter die Gürtellinie ging, weil ich weiteren Ausführungen aus dem “rechten” Lager kein Forum bieten wollte, oder weil ich keine Verlinkung auf Seiten mit fördern wollte, die letztendlich nicht über den Islam und Muslime informieren, sondern dann doch nur hetzen. Per Mail erreichten mich Anfragen warum ich manche der gehässigen Kommentare überhaupt freigeschaltet hätte. Die Antwort ist: besser kann man doch gar nicht über Islamophobie aufklären. Also an dieser Stelle einen recht herzlichen Dank an alle, die sich auch in unserem Fall – der nichts mit Islam, dafür aber viel mit unserem (dem deutschen) Recht zu tun hat – nicht zu schade waren, sich zu ihren üblichen Gehässigkeiten und Unwahrheiten herabzulassen. Nun zu den Kommentaren:

Die Version der Polizei
Es gab in den Kommentaren auf diesem und anderen Blogs, die die Geschichte aufgriffen, diverse Einwürfe, ob denn die Geschichte überhaupt wahr ist. Ich finde das vernünftig, denn wir hätten ja tatsächlich irgendetwas erfinden können. Deswegen war und ist uns sehr an einer möglichst objektiven Überprüfung des Falles durch Medien und Gerichte gelegen. Die Polizeiinspektion in Soltau hat ja mittlerweile auch unsere Version bestätigt, besteht aber darauf, dass es sich nicht um eine Durchsuchung gehandelt hat. Weiterhin geht man dort immer noch von der Recht- und Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung unseres Hauses aus. Der Pressesprecher der besagten Polizeiinspektion gab in einem Interview mit dem Radiosender NDR 1 Niedersachsen an, dass man bei ähnlicher Indizienlage durchaus wieder genauso handeln würde. In diesem Zusammenhang auch noch eine großes “Danke” an pony_huetchen vom Politblog für ihren Anruf bei der Polizeiinspektion Soltau, in dem sie unsere Beschreibung der Durchsuchung mit dem dortigen Pressesprecher besprach..

Woanders ist es noch schlimmer
Dies scheint für manche tatsächlich ein Argument darzustellen, dass die Polizeiaktion rechtfertigt oder zumindest geeignet sein soll uns davon zu überzeugen, dass ein Vorgehen gegen den Rechtsbruch der Polizisten geradezu unverschämt wäre. Wir können ja:
a. entweder froh sein, denn “da wo wir herkommen” würde es uns viel schlechter gehen
b. oder froh sein, weil man uns hier nicht das antut, was man Nichtmuslimen angeblich in anderen Ländern antut.

Sicherheit geht vor
Einige sind der Meinung, dass Maßnahmen wie die, die wir über uns ergehen lassen mussten sicherheitsfördernd sind. Einige erkennen zwar durchaus an, dass die unangenehmen für den Betroffenen ist, dass die allgemeine Bedrohung der Mehrheitsbevölkerung durch islamischen Terrorismus diese Unannehmlichkeiten jedoch notwendig mache. Mal von der Gefahrenlage abgesehen, frage ich mich wirklich wie so eine Aktion Sicherheit schaffen und vermitteln kann. Eine Überwachung bestimmter Personen bei vorliegender Indizienlage und wenn notwendig ein darauf basierender Zugriff ist natürlich notwendig. Aber was haben wir davon wenn orientalisch aussehende Menschen nun unter Generalverdacht stehen? Oder besser gefragt: wie soll das Nachgehen dieses Generalverdachts realisiert werden?

Die Scham ein Deutscher zu sein
Wir erhielten vermehrt Kommentare, Emails und auch Anrufe in denen uns Menschen mitteilten, dass sie sich schämen würden in so einem Land zu leben, oder gar dafür Deutsch zu sein. So nett diese Äußerungen auch gemeint sein mögen, ich verstehe sie nicht. Ich habe sie auch noch nie verstanden. Schämen muss man sich in meinen Augen “nur”, wenn man hätte helfen können, es aber nicht tat, oder, wenn man etwas hätte verhindern können, aber untätig blieb, etc. pp. Außerdem hat die Durchsuchung unseres Hauses, oder eben die Verdächtigungen der Dorfbewohner nichts mit Deutschsein zu tun.

So, soviel für heute.

Update zu unserem Fall: Das sagt die zuständige Polizei

Pony Hütchen vom Politblog hat bei der Polizeiinspektion in Soltau-Fallingbostel angerufen, um unsere Schilderung zu überprüfen. Der dortige Pressesprecher war anscheinend sehr offen. Ich zitiere mal:

Nachtrag: In den Kommentaren wurde geäußert, die Geschichte sei frei erfunden. Politblog hat den Fall recherchiert und mit der Pressestelle der zuständigen Polizeiinspektion Soltau-Fallingabostel Kontakt aufgenommen. Der dortige Pressesprecher Detlef Maske bestätigte gegenüber Politblog den Einsatz in folgender Weise:Es sei ein Hinweis aus der Bevölkerung gekommen. Derartigen Hinweisen müsse die Polizei angesichts der internationalen Sicherheitslage nachgehen. Am späten Abend des 25. Oktober hat diese “Gefahr abwendende Maßnahme” stattgefunden. Derartige Einsätze sind möglich auf der Grundlage des “Niedersächsisches Polizeigesetzes”(s.w.u.). Ein richterlicher Durchsuchungsbefehl sei dafür nicht erforderlich.In der ersten Darstellung wurde Politblog gegenüber geäußert, “ja, es hat eine solche Personenkontrolle stattgefunden. Die Beamten haben lediglich die Personalien überprüft und dazu mit den Bewohnern ein nettes Gespräch an der Haustür geführt.” Auf den Einwand, das stimme nicht im Geringsten mit den Angaben der Betroffenen überein, wurde auf Nachfrage – im Hintergrund, offensichtlich bei dem Einsatzleiter – bestätigt, die Polizei hätte die Wohnung betreten.Erneutes Nachhaken von Politblog: “Das Ehepaar spricht von acht Beamten, vier davon in der Wohnung, einige sogar in schusssicherer Kleidung und weiter von einem Einsatzleiter, der die Personalien überprüfte. Zwei der Beamten hätten ohne Beisein der Betroffenen weitere Räume betreten. Drei Beamte seien nach dem Öffnen der Tür unmittelbar in das Haus gestürmt. Ist das keine Hausdurchsuchung?” Wieder Nachfrage im Hintergrund. Ja, es seien Sicherungsmaßnahmen im Haus durchgeführt worden. Die Beamten hätten sich davon überzeugen müssen, ob weitere Personen im Haus seien. Dazu mussten sie auch in anderen Räumen nachschauen.Eine Bitte von Politblog: “Herr Maske, dürfen wir Ihnen einmal den Text aus der Sicht der jungen Frau vorlesen?” “Ja, gerne”, erwiderte Detlef Maske durchaus geduldig und gesprächsbereit. Nach einigen Passagen aus dem Original und einer kurzen Zusammenfassung von Musafiras Text erhielten wir auf die Frage, ob sich der beschriebene Vorfall so ereignet haben könnte, ein klares “Ja” als Antwort.Wir haben uns für die Auskünfte bedankt und erhielten kurz darauf einen weiteren Anruf vom Pressesprecher, der immer noch sehr freundlich war. Er wolle noch einmal darauf hinweisen, dass es sich um keine Hausdurchsuchung gehandelt habe, sondern um eine Sicherungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr. Man müsse diese Maßnahmen vor dem Hintergrund der internationalen Lage sehen. Auch wenn wir in Deutschland noch nicht so unmittelbar betroffen seien, müsse man auch aufmerksame und besorgte Nachbarn verstehen. Ob es denn üblich und nötig sei, eine solche “Personenkontrolle” zu nachtschlafender Zeit und mit einem derartigen Aufgebot durchzuführen, wollte Politblog wissen. “Ja, das sei in solchen Fällen durchaus angemessen”, so die Antwort des netten Beamten aus Soltau.

Ich melde mich in den nächsten Tagen mal wieder, auch um auf die vielen Kommentare zu antworten.

Flitterwochen durch Polizeieinsatz unterbrochen

Eigentlich wollte ich schon länger wieder mal einen Blogeintrag schreiben, vor allen Dingen weil sich bei mir viel getan hat, über das ich berichten wollte. Das wichtigste: Omar und Ich haben vor ein paar Wochen geheiratet, alhamdulillah. Zur Erholung vom ganzen Heiratsstress mit den verschiedensten Feiern in Osnabrück und Hannover wollten wir eine Woche in einem Ferienhaus in der Lüneburger Heide verbringen. Den Urlaub mussten wir dann leider vorzeitig abbrechen, weil uns etwas unglaubliches passiert ist. Aber der Reihe nach …

Am 25.10.2007 waren wir bereits seit 5 Tagen in den Flitterwochen in einem kleinen Dorf bei Walsrode in der Lüneburger Heide. Wir hatten dort ein kleines zweistöckiges Ferienhaus in der Nähe eines Waldgebietes gemietet in direkter Nachbarschaft zu anderen bewohnten Grundstücken.

Am Donnerstagabend hatten wir grade eine Partie Scrabble beendet, die ich leider verloren habe. Ich bin eine ganz schlechte Verliererin und legte mich aufs Sofa. Omar ging ins Bad, als es heftig an der Haustür klopfte. Ich schrak auf, konnte mich aber vor Herzklopfen nicht rühren. Dann klopfte es ein zweites Mal heftig. Omar eilte schon aus dem Badezimmer und rief mir zu, dass er an die Tür gehen würde. Ich versuchte mir noch schnell mein Gebetskleid überzuziehen, da ich in dem Moment natürlich kein Kopftuch trug.

Omar rief unterdessen “Einen Augenblick, bitte” in Richtung Tür und schaute durch den Vorhang der vor der Glastür hing. “Polizei, bitte aufmachen” rief es von draußen. Omar schloss die Tür auf und öffnete die Tür, als die Polizei auch schon in das Haus stürmte. Omar hielt einen Arm vor die Tür mit der Bitte “Einen Augenblick, meine Frau zieht sich grade an”. Ein großer Polizist in schusssicherer Kleidung drückte seinen Arm weg und ein älterer grauhaariger Herr (der befehlsführende Beamte) hielt Omar seine Dienstmarke vor das Gesicht. Der große und zwei andere Beamte preschten in der Zeit voran in das Haus. Der ältere Herr kam mit Omar in den Wohnraum. In der Zeit hatte ich es noch geschafft, mich anzuziehen und ging auf den Beamten zu und streckte ihm meine Hand zur Begrüßung entgegen, was aber nicht erwidert wurde. Omar und ich mussten uns dann hinsetzen aufs Sofa, während das Haus durchsucht wurde. Mindestens zwei Beamte gingen nach oben in die Schlafzimmer und kamen nach einer halben Minute wieder nach unten. Ein Beamter schaute sich die Walsroder Tageszeitung an, die auf einem Tisch lag. Wir hatten sie am selben Tag in einem nahegelegenen Dorf gekauft. Wir können uns beide nicht erinnern, dass das Badezimmer durchsucht wurde.

Der ältere Beamte der Kriminalpolizei in Soltau setzt sich nun auf das Sofa gegenüber von uns und erklärte uns, jemand hätte am selben Tag folgende Indizien gemeldet: Am Sonnabend sei ein orientalisch aussehendes Pärchen “im Dunkeln” ohne Auto in Dorf angekommen. Das war alles. Beide Beamte, die mit uns sprachen machten einen netten und anständigen Eindruck auf uns. Dennoch war ich aufgrund der Verletzung unserer Privatsphäre tief erschüttert.

Uns wurden nun Fragen gestellt:
Warum wir Flitterwochen in Hamwiede machen? Ohne Auto? Warum kamen wir im Dunkeln an? Wir antworten, dass wir das haus über das Internet unter www.heideurlaub.de gefunden haben, die Besitzer zu den ersten gehörten, die sich bei uns gemeldet hatten, der Preis unserem kleinen Budget entgegenkam, wir uns noch kein Auto leisten können und dass wir erst so spät ankommen konnten, weil unsere Hochzeitsfeier erst gegen 19 Uhr am Samstag beendet war.

Der Beamte verlangte unsere Personalausweise und fragte telefonisch irgendwo nach, ob gegen einen von uns etwas vorläge. Währenddessen stellte Omar ein paar Fragen an den großen kräftigen Herrn in der schusssicheren Weste. Er sagte uns, dass sie mit acht Beamten (die eigens zu diesem Einsatz aus den Betten geholt wurden) angerückt sind. Vier umstellten das Haus, während vier weitere in das Haus eindrangen. Die Beamtin stand während der ganzen Zeit des Gesprächs still im Hintergrund. Der ältere Herr hatte etwas Probleme, die Nummern auf dem Personalausweis zu lesen, da er seine Brille nicht dabei hatte, er bat den großen Beamten sie ihm vorzulesen. Dann gab er diese dann an die andere Person am Ende der Leitung weiter und merkte dabei noch anerkennend an, dass Omar fließend und akzentfrei deutsch spricht, also schon als junger Mann nach Deutschland gekommen sein müsse. Er fragte auch noch nach seinem Herkunftsland und seinem Beruf. Omar wusste nicht was die Frage soll, da er ja Deutscher ist.

Während wir auf die Rückmeldung zu unseren Daten warten, redeten wir mit dem verantwortlichen Beamten. Ich fing an zu weinen, weil ich diese ganze Aktion nicht fassen konnte und geschockt war. Ich fragte ihn was diese Aktion denn jetzt sollte? Er sagte, dass dies mit einer ganz normalen Kontrolle – wie etwa der Alkoholkontrolle bei Autofahrern – zu vergleichen sei. Wir konnten nicht fassen, dass es einen solch großen aufwändigen Polizeieinsatz aufgrund dieser lächerlichen “Indizien” gab. Das Telefon klingelte und es schien nichts Nennenswertes über uns zu geben, was wir dem Kommentar “Leider haben wir tatsächlich ein Paar in ihren Flitterwochen gestört” entnahmen. Ich fragte den Beamten in was für einem Land wir eigentlich leben und er antwortete “In einem sicheren”. Zum Schluss wurde uns dann auch die Hand gereicht.

Ganz ehrlich, Sicherheit ist das letzte, was uns durch diese Aktion vermittelt wurde …