Pressemitteilung IMV – Beim Namen nennen: antiislamischer Mord in Deutschland

Hier unkommentiert eine Pressemitteilung des Insituts für Medienverantwortung in Erlangen

Beim Namen nennen: antiislamischer Mord in Deutschland
Das Opfer, die 32-jährige Marwa El-Sherbini

Mit Bestürzung haben wie die Nachricht wie auch die Art der Berichterstattung über die antiislamische Messerattacke in Dresden aufgenommen. Mit Kategorisierungen durch Begriffe wie „ausländerfeindlich“ oder „rassistisch“ wird versucht die Tatsache zu umgehen, dass die antiislamische Agitation, die wir seit rund 30 Jahren beobachten und seit etlichen Jahren anmahnen, eine neue Stufe erreicht hat. Dass bisherige Bemühungen um eine Versachlichung der Diskussionen um Islam und Muslime bei weitem nicht ausreichen, zeigt diese Tat wie auch die Tatsache, dass der Ehemann des Opfers von einem Polizisten angeschossen wurde – nicht der tatsächliche Täter. Ob dies etwas mit dem Aussehen der Betroffenen zu tun hat, wäre in einem Gutachten zu prüfen. Statt hier Alarm zu schlagen im Sinne einer Vierten Gewalt, verlegt man sich medial eher auf Straftatsberichterstattung as usual – Russlanddeutscher, also nicht unser Problem.

Dabei ist eine solche Tat, in der der Täter sein Opfer als „Islamistin“ und „Terroristin“ beschimpfte, ein eindeutiges Signal, dass die Saat der antiislamischen Hassprediger wie auch deren Pendants der sinn-induktiven Verknüpfung von Gewaltthemen mit Symbolen des Islams in den Mainstream-Medien aufgeht. Wenn sich die Politik weiterhin wie bisher dilettantisch mit dem Erstarken eines antiislamischen Ressentiments als Ausdruck von Meinungsfreiheit befasst und Probleme ausschließlich aufseiten von Muslimen vermutet, werden wir die längst gerufenen Geister bald nicht mehr bändigen können. Es gab nie
eine Multi-Kulti-Idylle in Deutschland und von der sind wir auch heute wieder ganz sicher und sehr weit entfernt.

Unser Mitgefühl gilt der Familie des Opfers! Unsere Sorge uns allen – ohne Ausnahme.
Mit bestürzten Grüßen
für das IMV-Team

Dr. Sabine Schiffer
Institutsleitung

Hier das ganze als PDF-Datei.

Konferenz in Tel Aviv: Juden und Muslime in Deutschland

Über die Mailingliste Abraham-Ibrahim (eine jüdisch-muslimische Diskussions- und Newsliste) bin ich auf eine Konferenz des Minerva Institute for German History an der Universität Tel Aviv aufmerksam geworden. Die Konferenz lief im April 2008 unter dem Titel: “Jews and Muslims in Germany: Culture, Law and Politics from the Age of Emancipation to the Time of Multiculturalism”. Mehr dazu findet man hier. Es ist noch kein Tagungsbericht erschienen, der ist aber anscheinend in der Mache.

Sabine Schiffer von Institut für Medienverantwortung gehörte zu den Teilnehmern der Konferenz mit einem Votrag zum Thema “The Role of the Media for Muslim and Jewish Interactions”. Sie hat mittlerweile einen sehr lesenswerten Bericht über die Konferenz für die Zeitschrift Zukunft verfasst. Aus dem Artikel wird deutlich mit welcher Bandbreite an Themen man sich auf dieser Konferenz beschäftigt hat. Für mich am interessantesten waren die Zwischenergebnisse von Forschungen zu rechtsrelevanten Themen. So berichtet Shai Lavi über den unterschiedlichen Umgang mit dem Schächten:

Shai Lavi, Direktor des Taubenschlag Instituts, brachte seine Eindrücke direkt aus Berlin mit, wo er derzeit zum Umgang der deutschen Justiz mit dem Thema “Rituelles Schlachten” forscht. Dabei wurde deutlich, dass der Umgang sowohl der Justiz als auch in den öffentlichen Diskussionen in Sachen Schächten sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Für Juden wäre es erlaubt, wird aber nicht praktiziert. Für Muslime ist es im Wesentlichen nicht erlaubt, es gibt aber Ausnahmeregelungen. Als konstruiert empfand er den Versuch auf der Website akte-islam.de eine Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung bzw. eine andere Sicht auf die beiden Arten rituellen Schlachtens zu werfen, so dass die jüdische als berechtigt, die muslimische als unberechtigt erscheint.

Oder Gila Stopler zum Thema Kopftuch:

Gila Stopler von der Ramat Gan Law School ergänzte diesen Beitrag um den konkreten Fall der Gesetzgebung zum Kopftuch und kam zu dem Schluss, dass die deutsche Justiz hier doppelte Standards anwendet, wenn sie Kopftücher in öffentlichen Einrichtungen verbietet, vergleichbare andere religiöse Symbole jedoch nicht. Für alle Teilnehmer überraschend machte sie in Deutschland gleichzeitig einen besonders starken Konservatismus in Sachen Gleichstellung von Mann und Frau aus, indem sie einige Vergleichszahlen anderer europäischer Länder vom Anteil Berufstätiger und von Kinderbetreuungsplätzen etc. nannte. Vor diesem Hintergrund erschien ihr das verstärkte Eintreten für die “Rechte” muslimischer Frauen, die sie letztendlich in ihrer Berufsausübung beschränkten, zumindest verdächtig, wenn nicht gar heuchlerisch.

Wäre interessant mehr Material von dieser Konferenz zu bekommen!