<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Musafira &#187; kleine Anfrage</title>
	<atom:link href="http://www.musafira.de/tag/kleine-anfrage/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.musafira.de</link>
	<description>Just another WordPress weblog</description>
	<lastBuildDate>Thu, 25 Mar 2010 09:57:19 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.8.6</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Update: Hamwieder Einsatz – Erklärung des Innenministeriums</title>
		<link>http://www.musafira.de/2007/11/26/update-hamwieder-einsatz-%e2%80%93-erklarung-des-innenministeriums/</link>
		<comments>http://www.musafira.de/2007/11/26/update-hamwieder-einsatz-%e2%80%93-erklarung-des-innenministeriums/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 26 Nov 2007 13:30:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kathrin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Musafira|Blog]]></category>
		<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Innenministerium Niedersachsen]]></category>
		<category><![CDATA[kleine Anfrage]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://test.toomuchcookies.net/2007/11/26/update-hamwieder-einsatz-%e2%80%93-erklarung-des-innenministeriums/</guid>
		<description><![CDATA[Das Innenministerium Niedersachsen hat nun auf die             kleine Anfrage geantwortet. Omar hat bereits etwas dazu geschrieben. Die                  Fragen zur Antwort findet man auch auf seiner  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Innenministerium Niedersachsen hat nun auf die             kleine Anfrage geantwortet. Omar hat bereits <a href="http://www.toomuchcookies.net/archives/1110/flitterwocheneinsatz-das-innenministerium-antwortet.htm" target="_blank" rel="external">etwas</a> dazu geschrieben. Die                  Fragen zur Antwort findet man auch auf seiner                  Seite, ich stelle hier nur noch einmal die                  vollständige Antwort des Innenministeriums ein.                  Die diesem Text zugrunde liegende                  Ereignisbeschreibung der Polizei enthält einige                  Unwahrheiten und Ungereimtheiten, die teilweise                  recht leicht nachzuweisen sind. Dazu aber zu einen                  späteren Zeitpunkt mehr.</p>
<blockquote><p>Antwort des Niedersächsischen Ministers für               Inneres und Sport auf die Mündliche Anfrage Nr. 8 des               Abgeordneten Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz               (GRÜNE)“Terrorverdacht während der Flitterwochen”Nach               Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden ist               Bundesrepublik Teil eines weltweiten Gefahrenraumes.               Die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus               hat Deutschland spätestens mit den versuchten               Kofferbombenattentaten auf die Regionalzüge im Jahr               2006 unmittelbar erreicht.Aktuelle Erkenntnisse der               Ermittlungsbehörden, die Anfang September d.J. zur               Festnahme von drei offensichtlich der “Islamischen               Jihad Untion (IJU)” zuzurechnenden Terrorverdächtigen               geführt haben, belegen, dass mehrere, vermutlich               simultane Anschläge auf dem Gebiet der Bundesrepublik               Deutschland verübt werden sollten. Das täterseitige               Handeln war dabei darauf angelegt, durch das geplante               Anschlagsgeschehen ein Höchstmaß an Personen- und               Sachschäden zu bewirken.Teilsubstanzen, die dabei zur               Durchführung der geplanten Anschläge verwendet werden               sollten, wurden im Bereich Walsrode, Landkreis               Soltau-Fallingbostel, käuflich erworben. Die               Vorbereitungen zu dieser geplanten Straftat fanden in               einem abgelegenen Ferienhaus im Sauerland,               Nordrhein-Westfalen, statt. Bei den mutmaßlichen               Straftätern handelt es sich überwiegend um deutsche               Staatsbürger, die zur Religion des Islam übergetreten               sind.Am 25. Oktober 2007 erhielt die               Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel vom               Landeskriminalamt Niedersachsen Kenntnis über einen               dort eingegangenen Hinweis aus der Bevölkerung               hinsichtlich des Aufenthaltes von zwei verdächtigen               Personen mit möglicherweise islamistischem               Hintergrund in einem abgelegenen Ferienhaus in               Walsrode-Hamwiede, Landkreis Soltau-Fallingbostel.Aus               dem Hinweis an das Landeskriminalamt Niedersachsen               sowie der anschließenden weitergehenden Befragung der               Hinweisgeberinnen ergab sich folgendes:* Die beiden               im betroffenen Ferienhaus aufhältigen Personen               reisten am Sonnabend, dem 20. Oktober 2007, gegen               22.00 Uhr, mit einem Taxi an.* Bei den Personen               handelte es sich dem äußeren Anschein nach um einen               etwa 30-jährigen Mann südländisch-orientalischer               Herkunft und eine etwa 25-30-jährige, sehr gut               deutsch sprechende Frau.* Beide Personen sollten erst               vor kurzem geheiratet haben. Ihr Verhalten wurde               allerdings als distanziert zueinander beschrieben.*               Das Ferienhaus liegt abgelegen am Ortsrand in einem               Wald der kleinen Ortschaft Hamwiede, etwa 20               Kilometer von der Stadt Walsrode entfernt.* Über das               Grundstück des Ferienhauses ist direkt ein an der A               27 befindlicher Rastplatz der Bundesautobahn A 27               Walsrode &#8211; Bremen zu erreichen.* Das über das               Internet unter einem deutschen Frauennamen gebuchte               Ferienhaus ist bereits unmittelbar nach der Anreise               bei der Vermieterin bar bezahlt worden.* Die Fenster               des Ferienhauses waren ständig, auch tagsüber,               zugezogen.Diese bis dahin bekannten Umstände waren               auch im Lichte der vorliegenden Erkenntnisse zum               Erscheinungsbild und zur Vorgehensweise               islamistischer terroristischer Gewalttäter zu               bewerten.Da weder die polizeiliche Recherche noch die               persönliche Kontaktaufnahme mit den Hinweisgeberinnen               eine abschließende Bewertung des Sachverhaltes               zuließen, entschloss sich die Polizei, eine               Überprüfung des Paares vorzunehmen.Aus diesem Grund               suchten Polizeikräfte das in Rede stehende Ferienhaus               auf und betätigten die Hausklingel. Nach Öffnen der               Tür durch einen der Betroffenen wurde ihm der Grund               des polizeilichen Erscheinens erläutert. Dabei waren               die Beamten durch das Tragen der Polizeiuniform bzw.               der Überwurfwesten eindeutig als Polizei erkennbar.               Der Betroffene erklärte, dass die Polizeibeamten in               das Haus kommen könnten, sobald sich seine Frau ‘im               islamischen Sinne’ vollständig angekleidet habe. Die               einschreitenden Beamten sahen im unmittelbaren               zeitlichen Zusammenhang hierzu eine Person im Hause               die Treppe in das Obergeschoss hinauflaufen. In der               Bewertung der Polizeibeamten stellte sich dies als               eine mögliche Gefahrenerhöhung dar, so dass sie zur               Eigensicherung das Haus betraten und im Obergeschoss               eine weibliche Person antrafen. Eine Durchsuchung des               Hauses oder der Personen hat nicht               stattgefunden.Anschließend wurden die Personalien der               beiden angetroffenen Personen festgestellt, ein               Datenabgleich durchgeführt und die Personen zum               Sachverhalt befragt.Den beiden Betroffenen wurde der               Hintergrund der durchgeführten Maßnahmen ausführlich               erläutert. Die Verdachtslage konnte mit dem Ergebnis,               dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr von den beiden               Personen ausging geklärt werden.Dies vorausgeschickt,               beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung               wie folgt:Frage 1:Der Entschluss, bei der in der               Vorbemerkung dargestellten Sachlage eine Überprüfung               der Bewohner des Ferienhauses durchzuführen und die               von den Polizeibeamten zunächst beabsichtigte               Sachverhaltserforschung durch Befragung der               Ferienhausbewohner war der ungeklärten Situation               angemessen. Soweit es das Betreten der Wohnung               betrifft, beruhte die Entscheidung zu               Maßnahmendurchführung auf die von ihnen festgestellte               unerwartete Bewegung einer Person im Hausinnern und               eine dadurch angenommene Gefahrenerhöhung. Erst nach               Betreten des Hauses konnte festgestellt werden, dass               von den beiden angetroffenen Personen keine Gefahr               ausging.Frage 2:Polizeiliche Maßnahmen, die im               angesprochenen Fall durchgeführt wurden, waren die               Befragung gem. § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen               Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung               (Nds. SOG), die Identitätsfeststellung gem. § 13 Abs.               1 Nds. SOG sowie das Betreten der Wohnungen ohne               Einwilligung des Inhabers gem. § 24 Abs. 2 Nds. SOG.               Für die Zulässigkeit dieser Maßnahmen gelten               unterschiedliche Anforderungen insbesondere               hinsichtlich des Vorliegens einer Gefahr.Eine               Befragung gem. § 12 Abs. 1 Nds. SOG ist bereits               zulässig, wenn von der befragten Person Angaben               erwartet werden können, die für die Erfüllung der               nach § 1 Nds. SOG zugewiesenen Aufgaben               (Gefahrenabwehr) erforderlich sind. Eine Befragung               wird anlassbezogen und mit der Absicht der               Informationsgewinnung durchgeführt. Eine konkrete               Gefahr oder auch nur ein Gefahrenverdacht müssen               nicht vorliegen.Eine Identitätsfeststellung kann nach               § 13 Abs. 1 Nr. 1 Nds. SOG insbesondere vorgenommen               werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr               erforderlich ist. Unter Gefahr ist gem. § 2 Nr. 1 a)               Nds. SOG eine Sachlage zu verstehen, bei der im               einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit               besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die               öffentliche Sicherheit und Ordnung eintreten wird.Das               Betreten einer Wohnung ohne Einwilligung der               Inhaberin oder des Inhabers gem. § 24 Abs. 2 Nr. 3               Nds. SOG kann erfolgen, wenn dies zur Abwehr einer               gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit               einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert               erforderlich ist. Eine gegenwärtige Gefahr liegt gem.               $ 2 Nr. 1 b) Nds. SOG vor, wenn die Einwirkung des               schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat und               wenn diese Einwirkung unmittelbar oder in               allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzender               Wahrscheinlichkeit bevorsteht.Von den beschriebenen               Gefahrenbegriffen zu unterscheiden ist der in der               Fragestellung genannte Begriff “Gefahr im Verzug”:               Eine solche liegt gem. § 2 Nr. 4 Nds. SOG bei einer               Sachlage vor, bei der ein Schaden eintreten würde,               wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder               Person eine andere Behörde oder Person tätig               wird.Frage 3:Nein. Dies war vorliegend, wie in der               Vorbemerkung ausgeführt, allerdings auch nicht der               Fall.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.musafira.de/2007/11/26/update-hamwieder-einsatz-%e2%80%93-erklarung-des-innenministeriums/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
