Fatwa zum Thema Frauen als Staatschefs und Richter

Eine aufmerksame Leserin hatte mich darauf hingewiesen, dass der Link zum Thema Frauen als Staatschefs und Richter nicht mehr funktioniert. Deswegen stelle ich hier die Version zur Verfügung, die ich mir damals als pdf-Datei gespeichert hatte.

Update: Link geht mittlerweile wieder.

Fatwa zum Thema Frauen als Staatschefs und Richter

Ab und zu schaue ich auf der Seite des Dar al-Ifta (die zentrale Behörde für Rechtsgutachten) in Ägypten vorbei. Heute bin ich auf eine mittlerweile schon zwei Wochen alte Fatwa gestoßen, die wohl auch innerhalb der arabischsprachigen Welt kontrovers diskutiert wurde. Anfang Februar hatte der Mufti von Ägypten öffentlich die Meinung bekundet, dass Frauen aus islam-rechtlicher Sicht die Ausübung der Staatspräsidentschaft oder des Richteramts gestattet sei. Die Fatwa ist sehr ausführlich und interessant, da alle gängigen Argumentationen für einen Ausschluss von Frauen in diesen Bereichen besprochen werden, aber leider nicht übersetzt. Für alle die des Arabischen mächtig sind, hier der Link zur Fatwa.

Update: Hier gibt es die Fatwa als pdf-Datei, da obiger Link nicht mehr funktioniert.

Islamisches Rechtsurteil zur Genitalbeschneidung

Führende Gelehrte (u.a. Yusuf al-Qaradawi, Ali Guma, Muhammad Tantawi) haben vor zwei Wochen eine längst überfällige Erklärung zur weiblichen Genitalverstümmelung und Beschneidung abgegeben. Hier der komplette Text in der deutschen Übersetzung:

Führende Gelehrte (u.a. Yusuf al-Qaradawi, Ali Guma, Muhammad Tantawi) haben vor zwei Wochen eine längst überfällige Erklärung zur weiblichen Genitalverstümmelung und Beschneidung abgegeben. Hier der komplette Text in der deutschen Übersetzung:

Beschlüsse der Konferenz in Kairo zu FGM

Im Namen Gottes des Barmherzigen, des Allerbarmers

Die Internationale Konferenz der Gelehrten bezüglich des Verbots von Missbrauch des weiblichen Körpers wurde am 1. und 2. der Dhul-Qi’da 1427 nach der Hijdra, entsprechend dem 22. und 23. 11.2006, in den Konferenzräumlichkeiten der Al-Azhar Universität abgehalten. Eine Anzahl von Forschungsarbeiten wurde vorgetragen. Nachdem Wissenschaftler und islamische Gelehrte sowie Fachleute und Aktivisten von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Ägypten, Europa und Afrika angehört wurden, werden folgende Empfehlungen bekannt gegeben:

1. Gott hat den Menschen mit Würde ausgestattet. Im Koran sagt Gott: Wir haben die Kinder Adams gewürdigt. Daher wird von Gott jeglicher Schaden verboten, der Menschen zugefügt wird, unabhängig von gesellschaftlichem Status und Geschlecht.

2. Weibliche Genitalbeschneidung ist eine ererbte Unsitte, die in einigen Gesellschafen praktiziert wird und von einigen Muslimen in mehreren Ländern in Nachahmung übernommen wurde. Dies ohne textliche Grundlage im Koran, respektive einer authentischen Ãúberlieferung des Propheten.

3. Die heutzutage praktizierte weibliche Genitalbeschneidung fügt der Frau physische und psychische Schäden zu. Daher müssen diese Praktiken unterbunden werden, in Anlehnung an einen der höchsten Werte des Islams, nämlich dem Menschen keinen Schaden zuzufügen gemäßü dem Ausspruch des Propheten Mohammad, Friede und Segen Gottes sei mit ihm: Keinen Schaden nehmen und keinem anderen Schaden zufügen. Vielmehr wird dies als strafbare Aggression erachtet.

4. Die Konferenz appelliert an die Muslime, diese Unsitte gemäß den Lehren des Islams zu unterbinden, da jene verbieten, dem Menschen in irgendeiner Form Schaden zuzufügen.

5. Ebenso fordern die Teilnehmer der Konferenz die internationalen und regionalen Institutionen und Einrichtungen auf, ihre Anstrengungen auf die Aufklärung und Unterrichtung der Bevölkerung zu konzentrieren. Dies betrifft insbesondere die hygienischen und medizinischen Grundregeln, die gegenüber der Frau eingehalten werden müssen, sodass diese Unsitte nicht weiter praktiziert wird.

6. Die Konferenz erinnert die Bildungseinrichtungen und die Medien daran, dass sie die unbedingte Pflicht haben, über die Schäden dieser Unsitte aufzuklären und deren verheerende Konsequenzen für die Gesellschaft aufzuzeigen, um zur Eliminierung dieser Unsitte beizutragen.

7. Die Konferenz fordert die Legislativorgane auf, ein Gesetz zu verabschieden, welches den Praktizierenden diese schädigende Unsitte der weiblichen Genitabeschneidung untersagt und sie als Verbrechen deklariert, unabhängig davon, ob es sich bei den Praktizierenden um Täter oder Initiator handelt.

8. Des Weiteren fordert die Konferenz die internationalen Institutionen und Organisationen auf, in allen Regionen Hilfe zu leisten, in denen diese Unsitte praktiziert wird, um somit zu ihrer Beseitigung beizutragen.