Muslimisches Sorgentelefon
In Berlin soll es ab dem 1.5.2009 ein muslimisches Sorgentelefon geben. Unter der Nummer 030 / 44 35 09 821 soll vorerst täglich von 16-24 einer der fachgerecht ausgebildeten Seelsorger zu erreichen sein. In Zukunft wird ein 24-Stunden-Dienst angestrebt. Aus dem Infotext:
Wichtige Grundsätze der Arbeit des Muslimischen SeelsorgeTelefons sind:
- Verständnis: Wir haben für den Anrufer und seine Situation Verständnis und urteilen nicht über ihn. Wir suchen gemeinsam mit ihm nach ersten Schritten aus der Krise.
- Für die Gesellschaft: Jeder, der unseren Beistand haben möchte, ob Muslim oder nicht, ist uns willkommen.
- Islamischer Rahmen: Hierbei wird jederzeit der islamische Rahmen von unserer Seite respektiert und bewahrt. Wir sind aber keine Auskunftshotline für rein religiöse Fragestellungen. Bei solchen Anfragen werden wir andere mögliche Ansprechpartner der muslimischen Landschaft in unserer Stadt, wie z.B. Moscheen benennen, an die man sich wenden kann.
- Muttersprache: Unsere Ehrenamtlichen sprechen alle Deutsch. Einige sprechen Türkisch bzw. Arabisch. Wir möchten deswegen an bestimmten Terminen auch Gespräche in diesen Sprachen ermöglichen.
- Anonymität: Wir garantieren beiderseitige Anonymität
- Verschwiegenheit: Was uns anvertraut wird, dringt selbstverständlich nicht nach außen und ist absolut vertraulich. Unsere Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.
Schüleraustausch Berlin Mitte-Neukölln
Das Jüdische Museum Berlin hat ein Projekt namens »on.tour – Das JMB macht Schule« entwickelt. Mit einer mobilen Ausstellung werden bundesweit Schulen besucht. Heute habe ich einen schönen Film der Deutschen Welle über dieses Projekt gesehen, in dem es zusätzlich um ein Austauschprojekt zwischen Schülern einer jüdischen Schule in Berlin-Mitte und Schülern aus Berlin-Neukölln geht. Wirklich empfehlenswert: Koscher – gibt’s das nicht auch im Islam?
Broschüre des Berliner Senats – “Mit Kopftuch außen vor?”

Broschüre der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung | Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
1. Breite, sich an alle gesellschaftliche Akteure richtende, Aufklärung zum AGG und zum Neutralitätsgesetz (d.h. auch zu dessen begrenztem Regelungsbereich), Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstmachen von Ungleichbehandlungen.
2. Herausgabe eines Faltblatts zum Neutralitätsgesetz, das insbesondere die Wirtschaft über den Ausdehnungsbereich und die Grenzen des Gesetzes informiert. Erläuterung auch aktueller antidiskriminierungsrechtlicher Vorgaben (AGG).
3. Überprüfung des Neutralitätsgesetzes vor dem Hintergrund des AGG.
4. Rundschreiben an alle Schulen und Kitas zum Neutralitätsgesetz unter Berücksichtigung des AGG.
5. Spezifische Fortbildungsangebote für Pädagogen und Pädagoginnen, um sie in der Führung situationsangemessener Gespräche mit Schüler/innen und ggf. deren Eltern zu unterstützen.
6. In Kooperation mit den Moscheevereinen sollen Ansprechpersonen in Fällen von Diskriminierung benannt und zum AGG geschult werden.
7. Einbeziehung der für das Themenfeld relevanten Nicht-Regierungsorganisationen als Multiplikatoren und Experten in den Gesamtprozess
8. Hervorhebung positiver Vorbilder: Stimmen von Musliminnen in der öffentlichen Debatte mehr Gehör verschaffen.
8. Empowerment muslimischer Frauen, damit sie sich besser gegen Diskriminierungen zur Wehr setzen und ihre Rechte einfordern können und zur Verbesserung ihrer gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Partizipation. Meldung von Diskriminierungsfällen bei den Beratungsstellen zur Unterstützung und Bekanntmachung.
10. Gespräche mit Wirtschaftsvertretern und Wirtschaftsvertreterinnen zur Erhöhung von deren Akzeptanz gegenüber muslimischen Frauen im Arbeitsleben. Im Sinne des Diversity-Ansatzes ist dabei stärker auf das Qualifikationspotential hinzuweisen, das eine große Anzahl muslimischer Frauen mitbringt und das bei Ausgrenzung brach liegt.1
Die Broschüre kann man entweder hier herunterladen oder als Drucksache bestellen:
Die Broschüre “Mit Kopftuch außen vor?” kann über die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales per E-Mail broschuerenstelle@senias.berlin.de und telefonisch unter 030 9028 2848 bestellt werden.
Körting sieht wenig Zukunft für das Kopftuchgesetz
Hatte ich ganz vergessen zu bloggen…
Auf der Islam-Woche, die vor ein paar Wochen in Berlin war, gab es eine Podiumsdiskussion auf der Günter Piening (Beauftragter für Integration und Migration, Die Grünen), Ehrhart Körting (Berliner Innensenator, SPD), Oğuz Üçüncü (Generalsekretär der IGMG) und Amir Zaidan (Direktor des IRPI in Wien) zum Thema “Wie loyal sind Muslime zu unserer Gesellschaft?” Die war ziemlich interessant und ergebnisreich, zumal man eine solche Konstellation ja nicht alle Tage zu sehen bekommt.

Quelle: Lebe deinen Traum von Maharepa
Ehrhart Körting machte zum wiederholten Male optimistische Äußerungen zum Thema Kopftuchgesetz. In Berlin ist es so, dass das Kopftuch und Symbole von anderen Religionen nicht sichtbar im öffentlichen Dienst getragen werden dürfen. Das hört sich zunächst einmal besser an als die Gesetzgebungen in anderen Ländern, in denen das Kopftuch eine gesonderte Position unter den religiösen Symbolen innehat und oft als einziges im Staatsdienst verboten ist. In Berlin bezieht sich das Verbot aber auf den gesamten öffentlichen Dienst und wird zudem noch in den einzelnen Bezirken höchst unterschiedlich ausgelegt. So kann es sein, dass eine Studentin mit Kopftuch im Quartiersmanagment Neukölln keine Chance auf ein Praktikum hat, in Kreuzberg aber schon.
„Es ist unerträglich, dass jemand, der kein Kopftuch trägt, beschimpft wird“, sagt Körting. „Und genauso wenig gibt es einen Freibrief, Kopftuchträgerinnen zu diskriminieren.“ Doch diese Erfahrung machen viele unter den 200 000 in Berlin lebenden Muslimen. „Frauen, die Kopftuch tragen, werden oft benachteiligt. Arbeitgeber in der Privatwirtschaft lehnen sie ab, obwohl es eine Religionsfreiheit gibt“, sagt Sabine Kroker-Stille, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Berlin.
Ganz zu schweigen von der Signalwirkung des Gesetzes auf andere Bereiche der Wirtschaft, so dass es schon zur Normalität gehört, dass Frauen aufgrund ihres Kopftuches und trotz (teils hervorragender) Qualifikation nicht als Krankenschwestern, Ärztinnen, Kosmetikerinnen, Schneiderinnen, Rechtsanwaltsgehilfinnen oder auch als Küchenhilfe bei MacDonalds arbeiten dürfen.
Umso hoffnungsvoller stimmt wenn heute einer der größten Befürworter der Regelung im Jahr 2003, die Lage heute anders bewertet:
„Ob es auf Dauer bei einer solchen Regelung bleibt, halte ich für unwahrscheinlich“, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD).





