Lexikon der Islam-Irrtümer – Alfred Hackensberger

Selten habe ich ein so merkwürdiges Buch gelesen. Auch Alfred Hackensberger hat sich vorgenommen, “Vorurteile, Halbwahrheiten und Missverständnisse”1 in Bezug auf den Islam aufzuklären.

Das Buch ist so aufgebaut, dass man unter einem Schlagwort – z.B. Frauen – ein dazugehörendes Vorurteil oder Missverständnis findet – z.B. Die muslimische Frau ist ein unterdrücktes Wesen. Im darauffolgenden Absatz macht sich Alfred Hackensberger dann daran, seine Sichtweise der Dinge darzustellen. In dem von mir gegebenen Beispiel gelingt ihm das auch recht gut, wie ich finde. Der Autor weiß viel und unterschiedliches aus seiner eigenen Erfahrung als Dozent für Deutsch als Fremdsprache in Marokko und seiner Tätigkeit als Reporter im mittleren Osten zu berichten, so dass ihm oft ein wirklich informativer Einblick gelingt. Dies ist vor allen Dingen in politischen Betrachtungen der Fall. Sehr interessant sind für mich die Artikel zum Themenbereich “Konflikte im Nahen Osten” gewesen.

An manchen Stellen scheint es jedoch, dass dem Autor so gar kein wirkliches Vorurteil einfiel, der Autor aber trotzdem das Buch mit seinen Erfahrungen und Sichtweisen füllen mochte. So kommt dann ein Vorurteil wie “Muslime trinken keinen Alkohol, weil es ihnen der Koran verbietet” zustande. Dem folgt ein kurzer Artikel mit Berichten über Alkoholgeschäfte in Damaskus, Bierliebhaber in Marokko und das vermeintliche Fehlen eines Verbotes von Alkohol im Koran usw. Mir erschien dieser Artikel (und andere) eher wie ein Zeilenfüller, und ist zudem noch falsch. Denn es ist natürlich so, dass Muslime keinen Alkohol trinken, weil es “ihnen der Koran verbietet”.2 Der Fakt, dass sich nicht alle/oder auch nur wenige Muslime daran halten, beweist noch nicht das Gegenteil.

Etwas unseriös wirkt Hackensbergers Vorliebe für eine einseitige Darstellung der Thesen der “Luxenberger Schule” als die neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft. So findet man immer wieder Verweise auf Luxenberg selbst oder Ohlig in einigen der Lexikoneinträge, obwohl diese in Fachkreisen längt widerlegt sind bzw. dort aufgrund der mangelhaften Methodik oft nicht ernst genommen werden konnten. Dem Hackensberger scheinen sie aber einfach zu gefallen, und so findet man dann unter diversen Einträgen, besonders zum Thema “Koran”, Ausführungen und Interviews mit Luxenberg’schen Thesen. Für Hackensberger scheinen diese ein hoffnungvoller Weg zum historisch-kritischen Umgang mit dem Koran zu sein. Doch genau das sind sie nicht3, denn ein wirklich historisch-kritischer Ansatz setzt sich zunächst einmal systematisch mit den vorhandenen Quellen auseinander. Diese sind zahlreich und beinhalten natürlich auch die mündlichen Quellen (ja, auch diese sind schriftlich festgehalten). Ein lobenswertes Projekt, dass diesen Ansatz heute tatsächlich verfolgt ist das Corpus Coranicum in Potsdam. Mit den Quellen4 setzten sich Leute wie Luxenberg oder Ohlig allerdings nur selektiv auseinander – also wenn es die eigene zu beweisende Theorie unterstützt –, wenn sie es überhaupt tun.

Alles in allem habe ich das Buch ganz gerne gelesen, weil es in den genannten Bereichen (Frauenunterdrückung, Politik) wirklich erkenntnisfördernd sein kann. Jedoch glaube ich, dass Alfred Hackensberger durch seine eigene eingeschränkte Sicht in großen Teilen doch wieder nur alte und neue Vorurteile bestärkt.

Fußnoten
  1. So der Untertitel des Buches. []
  2. Genau genommen ist es ja auch nicht der Koran der es verbietet, sondern der Sprecher, der sich im Koran äußert. Nach muslmischer Aufassung der Schöpfer. Zum Alkoholverbot: die deutlichste Stelle findet sich wohl in Sure 5 Vers 90/91, wo in der Imperativform geboten wird, Satan/seine Werke (Glücksspiel. Alkohol usw.) zu meiden. []
  3. Dazu eine Lesenswerte Rezension zu Ohligs letzem Buch von Daniel Birnstiel auf Qantara. Darin wird exemplarisch die Unzulänglichkeit der dort angewandten Methode anhand des Namens des Propheten Muhammad (saws) aufgezeigt. []
  4. Und hier findet auch nur eine Auseinandersetzung mit den schriftlichen Zeugnissen der Überlieferung des Korans statt, unter Negierung einer parallelen mündlichen Tradierung. []

Der Terrorist als Gesetzgeber – Heribert Prantl

In der neuen Ausgabe der Islamischen Zeitung gibt es eine Buchbesprechung von mir zum neuen Buch von Heribert Prantl:

„Das Bundesverfassungsgericht steht wie eine eins!”. Dieses Zitat stammt von Heribert Prantl, dem derzeitigen Leiter des Ressorts Innenpolitik der „Süddeutschen Zeitung“. Für Prantl ist dieses Bundesverfassungsgericht wie ein Fels in der Brandung und der Grund, noch nicht den Untergang des Rechtstaates auszurufen. Dennoch bröckelt sein Fundament. Aus diesem Grund hat Prantl nun ein aufrüttelndes und zugleich beängstigendes Buch über den Zustand des deutschen Rechtstaates geschrieben. In „Der Terrorist als Gesetzgeber – Wie man mit Angst Politik macht“ beschreibt der Publizist anhand aktueller Debatten eine Entwicklung des Rechtsstaates, wie wir ihn kennen, zu einem so genannten Präventionsstaat.
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In sechs Kapiteln dekliniert Prantl Forderungen von Politikern und Rechtstaatlern vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage bis in die letzte Konsequenz durch. Die Fragen, die gestellt werden, sind uns allen bekannt, geistern sie nun doch seit einigen Jahren durch die Presse.

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Warum tötest du, Zaid? – Jürgen Todenhöfer

Heute erschien meine Rezension des Buches von Todenhöfer in der islamischen Zeitung:

Unsere Zeit braucht mutige Stimmen

Der vielen als als Autor von „Wer weint schon um Abdul und Tanaya?“ bekannte ­Jür­gen Todenhöfer hat ein neues Buch geschrieben. Seit den 60er Jahren bereist er den Nahen und Mittleren Osten und das auch zu Krisenzeiten. Todenhöfer war 18 Jahre lang Abgeordneter des Bundestags und Sprecher der CDU/CSU für Entwicklungspo­litik und Rüstungskontrolle, und man ist fast traurig, dass er es heute nicht mehr ist. Sein neues Buch handelt von ­Wi­der­standskämpfern [„Widerstandskämpfer“ als vom ­Au­tor gewählte Bezeichnung, ­Anmerkung der Redaktion] gegen die Besatzungstruppen im Irak. Todenhöfer ist zu diesem Zweck im vergangenen ­August unter hohen Risiken in den Irak gereist, um dort besagte Widerstandskämpfer zu befragen und kennenzulernen.

Weiterlesen kann man hier

Körting sieht wenig Zukunft für das Kopftuchgesetz

Hatte ich ganz vergessen zu bloggen…

Auf der Islam-Woche, die vor ein paar Wochen in Berlin war, gab es eine Podiumsdiskussion auf der Günter Piening (Beauftragter für Integration und Migration, Die Grünen), Ehrhart Körting (Berliner Innensenator, SPD), Oğuz Üçüncü (Generalsekretär der IGMG) und Amir Zaidan (Direktor des IRPI in Wien) zum Thema “Wie loyal sind Muslime zu unserer Gesellschaft?” Die war ziemlich interessant und ergebnisreich, zumal man eine solche Konstellation ja nicht alle Tage zu sehen bekommt.

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Quelle: Lebe deinen Traum von Maharepa

Ehrhart Körting machte zum wiederholten Male optimistische Äußerungen zum Thema Kopftuchgesetz. In Berlin ist es so, dass das Kopftuch und Symbole von anderen Religionen nicht sichtbar im öffentlichen Dienst getragen werden dürfen. Das hört sich zunächst einmal besser an als die Gesetzgebungen in anderen Ländern, in denen das Kopftuch eine gesonderte Position unter den religiösen Symbolen innehat und oft als einziges im Staatsdienst verboten ist. In Berlin bezieht sich das Verbot aber auf den gesamten öffentlichen Dienst und wird zudem noch in den einzelnen Bezirken höchst unterschiedlich ausgelegt. So kann es sein, dass eine Studentin mit Kopftuch im Quartiersmanagment Neukölln keine Chance auf ein Praktikum hat, in Kreuzberg aber schon.

„Es ist unerträglich, dass jemand, der kein Kopftuch trägt, beschimpft wird“, sagt Körting. „Und genauso wenig gibt es einen Freibrief, Kopftuchträgerinnen zu diskriminieren.“ Doch diese Erfahrung machen viele unter den 200 000 in Berlin lebenden Muslimen. „Frauen, die Kopftuch tragen, werden oft benachteiligt. Arbeitgeber in der Privatwirtschaft lehnen sie ab, obwohl es eine Religionsfreiheit gibt“, sagt Sabine Kroker-Stille, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Berlin.

Ganz zu schweigen von der Signalwirkung des Gesetzes auf andere Bereiche der Wirtschaft, so dass es schon zur Normalität gehört, dass Frauen aufgrund ihres Kopftuches und trotz (teils hervorragender) Qualifikation nicht als Krankenschwestern, Ärztinnen, Kosmetikerinnen, Schneiderinnen, Rechtsanwaltsgehilfinnen oder auch als Küchenhilfe bei MacDonalds arbeiten dürfen.

Umso hoffnungsvoller stimmt wenn heute einer der größten Befürworter der Regelung im Jahr 2003, die Lage heute anders bewertet:

„Ob es auf Dauer bei einer solchen Regelung bleibt, halte ich für unwahrscheinlich“, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD).